Besser zu Lebzeiten schenken als vererben; und wieder das Familienwohnheim

12.10.2021

Wie vielleicht bekannt, hat der Gesetzgeber die Übertragung von selbst zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen oder Häusern steuerlich privilegiert, wenn diese nach der Schenkung oder Erbschaft vom Ehegatten weiter zu Wohnzwecken genutzt werden. Der jeweilige Erwerb ist sodann steuerbefreit und Steuerfreibeträge werden hierbei nicht verbraucht.

Bedeutung gewinnt ein solcher Vorgang jedoch, wenn es sich hierbei um eine Erbschaft handelt. Die Steuerbefreiung bleibt nämlich nur dann wirksam, wenn die weitere Selbstnutzung auch über einen Zeitraum von 10 Jahren vom Empfänger aufrecht erhalten bleibt. Schädlich ist demnach jedweder Eigentumswechsel innerhalb dieses 10-Jahres-Zeitraumes, sei es durch Verkauf oder (Weiter-)Übertragung auf z. B. die nächste Generation. Die Steuerbefreiung entfällt dann rückwirkend und kann somit unter Umständen zu nicht unerheblichen Steuerfolgen führen. Dies gilt auch, wenn der jeweilig Begünstigte die Selbstnutzung aufgibt, also einen anderen Wohnraum bezieht (so z.B. eine kleinere Wohnung mit Aufzug) und die Wohnung oder das Haus vermietet.

 

Vermieter – Kosten – Steuerminderung – nochmals Schenkung

24.08.2020

Immer wieder Thema im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung bei Vermietungseinkünften ist die korrekte Unterscheidung, ob es sich bei den Kosten des Vermieters um sogenannte Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand handelt. Denn nur ein Erhaltungsaufwand führt im Bereich dann definierter Werbungskosten zum anzustrebenden Sofortabzug. Handelt es sich jedoch um Herstellungskosten, die dem Gebäude selbst zuzuordnen sind, besteht lediglich die Möglichkeit steuermindernder Abschreibung über die Jahre verteilt hinweg. Zählen im Übrigen die Kosten zum Bereich der Anschaffung des Grund und Bodens, entfällt ein Abzug komplett; derartiges ist weder dem Bereich der Werbungskosten zuzuordnen, noch dem Bereich der Abschreibungsmöglichkeit.

Übergabeverträge: Wohnungsrecht oder Nießbrauch?

04.06.2020

Zur Ausnutzung der alle 10 Jahre zustehenden Freibeträge kommt es häufig zwischen Eltern und Kindern zur Übertragung von Grundstücken. Diese in vorweggenommener Erbfolge abgeschlossenen Übergabeverträge, sollen oft auch die Nutzung der Eltern als Veräußerer sichern, weshalb ein Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht gewünscht wird.

Was ist hier zu beachten und wie unterscheiden sich die beiden Belastungen eines Grundstückes/Wohnungseigentums voneinander?

Was Reisende und Buchende jetzt wissen müssen

01.05.2020

Die Planung für den Sommerurlaub steht an oder die ersten Urlaube stehen kurz bevor. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen noch immer sehr viele Reisen abgesagt werden. Aber welche Rechte habe ich als Reisender und was muss ich bei zukünftigen Buchungen beachten?

Das Auswärtige Amt spricht derzeit eine umfassende Reiswarnung aus und warnt vor „nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland“, die mindestens bis Ende April 2020 gilt. Was aber bedeutet das für bereits geplante und gebuchte Reisen?

Erbrecht

11.02.2020

Mit dem Tode einer Person ( Erbfall ) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. Mit dieser sehr nüchternen Formulierung beginnt im Bürgerlichen Gesetzbuch das Kapitel zum Erbrecht. Die gesetzliche Erbfolge ist grundsätzlich nach Stämmen geregelt. D.h. Kinder schließen die Eltern von der Erbfolge aus.

Sollten beispielsweise die Eltern zwei Kinder haben, so stellt sich die gesetzliche Erbfolge wie folgt dar: im Regelfall der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Vermögens des Erblassers und die Kinder erben die andere Hälfte zu gleichen Teilen.

Sollten keine Kinder vorhanden sein, so erbt der überlebende Ehegatte Dreiviertel des Vermögens und ein Viertel erben die Eltern. Sollten die Eltern zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr leben, so geht das eine Viertel an die Geschwister.

Anders ist es nur, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben.

Versorgungsausgleich

28.01.2020

Entgegen der landläufigen Vorstellungen wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens neben dem eigentlichen Scheidungsausspruch nur über einen einzigen Bereich automatisch und von Amts wegen mit entschieden: über den Versorgungsausgleich. Sämtliche anderen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Scheidung bestehen, bspw. Unterhalt oder Vermögensausgleich, werden nur auf entsprechenden Antrag eines der Beteiligen vom Gericht entschieden. Grund genug, sich diesen wichtigen Bereich einmal näher anzusehen.

Wie sind Überstunden abzugelten?

19.12.2019

Eine pauschale Abgeltung von Überstunden kann auch bei Arbeitnehmern mit Vertrauensarbeitszeit in Bereichen, in denen Überstunden die Regel darstellen und welche damit keine berechtigte Erwartung an Überstundenvergütung haben, unwirksam sein. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2019 (5 AZR 452/18) entschieden, dass eine tarifvertraglich vereinbarte pauschale Abgeltung von Überstunden in Form von neun Ausgleichstagen eine darüberhinausgehende Überstundenvergütung nicht generell ausschließt. Geklagt hatte ein Gewerkschaftssekretär.

Kann man sich per Whats App krankschreiben lassen?

01.10.2019

Seit Ende letzten Jahres bietet ein Unternehmen Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich bei Erkältungssymptomen ohne Arztbesuch krankschreiben zu lassen.

Wie funktioniert das? Der Arbeitnehmer beantragt online die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und muss im Anschluss einen Fragenkatalog zu Erkältungssymptomen beantworten. Die Antworten werden von einem Arzt geprüft, der dann per Whats App Kontakt mit dem Arbeitnehmer aufnimmt, ggf. weitergehende Fragen beantwortet, sich die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie Versichertendaten übermitteln lässt und abschließend das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit feststellt oder nicht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ebenfalls ausgestellt und dem Arbeitnehmer zunächst per Whats App und im Anschluss auch per Post zur Einreichung beim Arbeitgeber übersandt.

Der digitale Nachlass

15.08.2019

Einige der an dieser Stelle bisher veröffentlichten Artikel beschäftigten sich mit dem Erbrecht und stellten den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge sowie testamentarische Verfügungen dar. Vor dem Hintergrund, dass sich Facebook vor einiger Zeit weigerte, einer Mutter den Zugang zu dem Account ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren, stellt sich die Frage, ob der digitale Nachlass, also u.a. die Daten, die nach dem Tod im Internet und den sozialen Medien von der verstorbenen Person verbleiben, anders zu beurteilen ist.

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