Im Zwiespalt der Interessen: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht anlasslos mittels Keyloggers überwachen

08.09.2017

Es ist fast Normalität – privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit. Ein großes Ärgernis für den Arbeitgeber, hat er doch neben seinem betriebswirtschaftlichen Schaden auch oft mit Computerviren bei dem Besuch zwielichtiger Webseiten oder unerwünschter Werbung infolge von gesetzten Cookies zu kämpfen.

Ein Arbeitgeber griff daher zu radikalen Methoden.

Ein Mitarbeiter war bei ihm seit 2011 als "Web-Entwickler" beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Freigabe eines Netzwerks teilte der Arbeitgeber allen Mitarbeitern mit, dass der gesamte "Internet-Traffic" und die Benutzung ihrer Systeme "mitgeloggt" werde. Heißt: er installierte auf dem Dienst-PC des Mitarbeiters eine Software, die sämtliche Tastatureingaben protokollierte und regelmäßig Bildschirmfotos (Screenshots) fertigte.

Unterhalt für das volljährige Kind

17.08.2017

Grundsätzlich ist jeder Erwachsene für sich selbst verantwortlich und muss für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Aber Jugendliche werden nicht von einem auf den anderen Tag finanziell eigenständig, nur weil sie ihren 18. Geburtstag begehen. Daher haben auch volljährige Kinder noch einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, der sich allerdings von dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder unterscheidet.

Leben Eltern getrennt, hat das minderjährige Kind gegenüber Mutter und Vater einen Unterhaltsanspruch, der wertmäßig bei beiden gleich zu veranschlagen ist. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seinen Beitrag durch die Betreuung und Versorgung des Kindes, der andere Elternteil durch eine monatliche Zahlung, deren Höhe sich an seinen Einkünften orientiert.

Müssen Arbeitnehmer wirklich keine strittigen Anweisungen befolgen?

20.07.2017

Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes hat in den Medien große Aufmerksamkeit erfahren. Gegenstand des Beschlusses war die Frage, ob Arbeitnehmer unbillige Weisungen des Arbeitgebers sofort befolgen müssen oder ob sie eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, die feststellt, dass die Weisung unbillig war, abwarten dürfen, bis sie der Weisung folgen.

In den Medien wurde aus dem Beschluss zum Teil die Schlussfolgerung gezogen, dass Arbeitnehmer strittige Anweisungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht mehr befolgen müssen, bis ein Gericht entschieden hat. Stimmt das aber wirklich? Nein!

„Wilde Ehe“-keine Ringe-keine Rechte? Teil 2

22.06.2017

Soweit Partner zusammenleben ohne verheiratet zu sein, sollte daran gedacht werden, dass es für etwaige Trennungen keine gesetzlichen Regelungen gibt wie z.B. den Zugewinnausgleich oder die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten.

Beim Erwerb einer Immobilie sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Partner entsprechend der Beteiligungsquote an der Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden.

Tragen beide zur Finanzierung bei und nur ein Partner wird als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen, kann dieser den anderen bei Trennung jederzeit vor die Tür setzen!

Preisvergleichsportale – Wie unabhängig sind diese wirklich?

18.05.2017

Bei der Suche nach dem günstigsten Preis im Internet können Preisvergleichsportale wie z.B. check24 oder idealo eine Hilfe sein. Unabhängigkeit sollte Sie hierbei aber nicht unbedingt erwartet.

Preisvergleichsportale gibt es für fast alle Waren und Dienstleistungen. Sogar auf dem Bestattungsmarkt lassen sich Preise damit vergleichen. Ein solches Vergleichsportal, auf welchem Verbraucher nach günstigen Bestattungsunternehmen suchen können, war Gegenstand eines am 27.04.2017 ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes (AZ: I ZR 55/16). Geklagt hatte der Bundesverband der Bestatter und beanstandet, dass das Portal, welches mit den Worten „kostenlos, kompetent und transparent“ werbe, nur solche Bestatter in den Vergleich aufnehme, die an das Portal auch eine Provision zahlen. Dies geschehe ohne, dass der Verbraucher hiervon Kenntnis habe. Die Höhe der Vermittlungsprovision betrug hierbei immerhin bis zu 17,5 %.

„Online-Scheidung“: Was ist das und was bringt das?

13.04.2017

Überlegt man, sich von seinem Partner zu trennen und scheiden zu lassen und informiert sich im Internet, springt einem das Schlagwort „Online-Scheidung“ ins Auge. „Klick Dich frei!“, klingt zunächst vielversprechend, einfach und kostengünstig und erweckt den Eindruck, als sei die Scheidung stressfrei und ohne Kontakt zu Rechtsanwälten oder Gericht schnell möglich. Tatsächlich ist der Begriff aber irreführend.

Denn nicht die Scheidung an sich, sondern lediglich der erste Kontakt zu dem Rechtsanwalt, der den Antragsteller im Scheidungsverfahren vor Gericht vertritt, erfolgt online und im weiteren Verlauf des Mandats in der Regel per Mail, Telefon oder Fax.

Lebensversicherungen; früher war alles besser – wirklich?

21.03.2017

Der Abschluss von Lebensversicherungen war – zumindest früher – attraktiv. Die Verzinsung war wesentlich höher als heute und auch damit verbundene Steuervorteile. Hat man vor dem Jahr 2005 eine Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und bestimmten weiteren Voraussetzungen abgeschlossen, so reduzierten die gezahlten Versicherungsbeiträge die Steuerlast als Sonderausgaben. Außerdem waren die Erträge hieraus bei Auszahlung als Einmalbetrag steuerfrei.

Durch das Alterseinkünftegesetz verloren die Lebensversicherung jedoch diese Steuerprivilegien für alle Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Der ausgezahlte Betrag ist deshalb grundsätzlich zu versteuern.

Dennoch sei auf gewisse verbliebenen steuerliche Vorzüge hingewiesen.

„Denn eins ist sicher: Die Rente“.

20.02.2017

Kennen Sie ihn noch, den Werbespruch Norbert Blüms aus dem Jahr 1986? Dieser sollte – später abgewandelt in den Spruch: „Die Rente ist sicher“ - ein geflügeltes Wort des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung werden. 30 Jahre sind seitdem vergangen, in denen man mittlerweile aus juristischer Sicht gesehen das Gefühl hat, zur „Sicherheit der Rente“ lasse sich das Bundessozialgericht immer wieder neue Wege einfallen, den Kreis der rentenversicherungspflichtigen Einzahler, insbesondere im Hinblick auf Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs zu vergrößern.

Grundsätzlich ist es ja keine schlechte Sache, dass die Rentenlast auf vielen Schultern getragen wird, damit auch der Ausspruch Norbert Blüms noch lange seine Gültigkeit hat. Allerdings sorgt die ständige Verschärfung in der Rechtsprechung bei vielen, die sich zunächst als selbständig tätig eingestuft und damit nicht rentenversicherungspflichtig privat um ihre Altersvorsorge bemüht hatten, für Herzrasen. Denn ad hoc müssen sie – eventuell rückwirkend – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können andererseits nicht ihre bestehenden Versorgungsverträge kündigen oder beitragsfrei stellen und sehen sich so zumindest zeitweise einer Doppelbelastung ausgesetzt.

Facebook Postings und Folgen im Arbeitsverhältnis

03.11.2016

Um zu wissen, an welchem Ort sich Freunde und Bekannte aufhalten, was sie gerade bewegt und welche Positionen sie zu aktuellen Themen vertreten, bedarf es heute oftmals keines persönlichen Gesprächs mehr. Die rauschende Geburtstagfeier im Freundeskreis, der Konzertbesuch oder Urlaubsaufenthalt oder die Meinung zu schönen Dingen oder Ärgernissen des Alltags. All das finden wir mit einem einfachen Klick - im besten Fall mit einem Foto hinterlegt - bei Facebook, Instagram & Co.

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