Lebensversicherungen; früher war alles besser – wirklich?

21.03.2017

Der Abschluss von Lebensversicherungen war – zumindest früher – attraktiv. Die Verzinsung war wesentlich höher als heute und auch damit verbundene Steuervorteile. Hat man vor dem Jahr 2005 eine Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und bestimmten weiteren Voraussetzungen abgeschlossen, so reduzierten die gezahlten Versicherungsbeiträge die Steuerlast als Sonderausgaben. Außerdem waren die Erträge hieraus bei Auszahlung als Einmalbetrag steuerfrei.

Durch das Alterseinkünftegesetz verloren die Lebensversicherung jedoch diese Steuerprivilegien für alle Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Der ausgezahlte Betrag ist deshalb grundsätzlich zu versteuern.

Dennoch sei auf gewisse verbliebenen steuerliche Vorzüge hingewiesen. Hat man den Vertrag zwischen 2004 und vor dem 01.04.2009 neu abgeschlossen, und hat dieser eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, ist lediglich die Hälfte des Ertragsanteils, also die Differenz zwischen der Leistung, die zum Ablauf ausgezahlt wird, und den eingezahlten Versicherungsbeiträgen zu versteuern, wobei nach wie vor eine Einmalauszahlung vorliegen und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet haben muss.

Dieses Privileg der „Halbbesteuerung“ kann demzufolge erstmals für die Lebensversicherungsverträge zur Anwendung gelangen, die nach dem 01.01.2017 ausgezahlt werden. Allerdings ist zwingend hierbei Folgendes zu beachten: Aufgrund der „Quellenbesteuerung“ wird die auszahlende Bank zunächst den gesamten Ertragsanteil der Abgeltungssteuer von 26,375% unterwerfen und insoweit den sich daraus ergebenden „Steuerbetrag“ abführen. Sie als Empfänger der Versicherungsleistung und Steuerpflichtiger müssen demzufolge zwingend darauf achten, im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2017 die begünstigten Lebensversicherungsverträge gesondert aufzuführen und zu erklären, um in den Genuss der nachträglichen Steuererstattung, also den Vorteil der Halbbesteuerung zu gelangen. Dies wiederum hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Für alle ab dem 01.04.2009 abgeschlossenen Lebensversicherungen gibt es zwar weiter die Möglichkeit der „Halbbesteuerung“, allerdings nur unter weiter verschärften Bedingungen.

Fazit: Bei Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen war es tatsächlich früher besser. Will man die noch verbliebene Steuervergünstigung in Anspruch nehmen, muss dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert beachtet und erklärt werden.