Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmerisches Handeln vollzieht sich heute überwiegend in Gesellschaften. Zu unseren Mandanten zählen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ebenso wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sowie Partnerschaftsgesellschaften und eine Vielzahl von GmbH & Co.KGs. Dr. Jung Weckel Felzer berät und vertritt Gesellschafter und Gesellschaften aller Rechtsformen und Größenklassen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Unser besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die enge Verzahnung von Gesellschafts- und Steuerrecht, was durch die Zusammenarbeit mit den uns verbundenen Kooperationspartner umfassend von uns betreut wird. Inhaber aller Unternehmensformen beschreiben es oft als Vorteil, dass die in unserer Kanzlei zuständigen Ansprechpartner das Schicksal ihrer Unternehmen häufig über viele Jahre hinweg umfassend begleiten. Als mittelständische Kanzlei verstehen wir uns als „Ansprechpartner auf Augenhöhe“, die Ihr Unternehmen in jedweder Situation und Lage unterstützt.

Gründung von Gesellschaften

In der Gründungsphase beraten wir sowohl Kapitalgeber wie auch Initiatoren bei der Rechtsformwahl sowie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Gemeinsam mit unseren Mandanten wägen wir die Wahl der geeigneten Rechtsform im Hinblick auf branchenabhängige Haftungsrisiken der Gesellschafter sowie steuerlich optimale Gestaltung ab. Aufgrund unserer konsequent vorausschauenden Regelung zur innergesellschaftlichen Konfliktvermeidung nutzen wir unsere Erfahrungen aus der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktbeilegung.

Umstrukturierungen

Nichts ist für die Ewigkeit gemacht. Aufgrund ständiger Veränderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen, insbesondere steuerlichen, Rahmenbedingungen unserer Zeit sind Unternehmer gezwungen, flexibel zu handeln und ihre Strukturen den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Unternehmensstruktur und beraten Sie hinsichtlich der Durchführung von Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen –insbesondere bei erbrechtlichen Unternehmensnachfolgen- sowie sämtlichen Formwechseln nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG).

Transaktionen

In einer globalisierten Unternehmenswelt sind Erwerb und Veräußerung von Unternehmen oder Teilen hiervon üblich. Wir beraten sowohl Veräußerer wie auch Erwerber bei der Gestaltung und Durchführung von Veräußerungen des Gesellschaftsvermögens (Asset Deals) oder der Gesellschaftsanteile (Sharedeals). Wir begleiten Sie von der sachgerechten Planung, insbesondere im Hinblick auf die Verschwiegenheitserklärung (Non disclosure-agreement), über die rechtliche Analyse des Unternehmens (Due Diligence) bis hin zur Vertragsunterzeichnung (Signing) und Vertragserfüllung (Closing).