Steuerrecht

Steuern – notwendiges Übel zur Finanzierung unseres Gemeinwesens. Weshalb Steuerrecht? Weil es für die Steuererhebung, -bemessung, -festsetzung und –durchsetzung einer jeweiligen Rechtsgrundlage bedarf. Damit stellt es ein „weites Feld“ im Bereich des öffentlichen Rechts dar und bedarf mitunter juristischer Begleitung neben dem vorrangig betreuenden Steuerberater. Insbesondere dann, wenn steuerverfahrensrechtliche Fragen, wie z. B.  in finanzgerichtlichen Verfahren, eine entscheidende Bedeutung gewinnen, was zum „klassischen Berufsbild“ des Juristen zählt. Werden demnach über die reine Steuererklärung hinaus weitergehende Informationen und unterstützender Maßnahmen benötigt, so beispielsweise in Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide als Verwaltungsakte, so kann die Hinzuziehung von Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Steuerrechts sinnvoll sein. Durchaus auch schon zeitlich davor, wenn es um die „Gestaltung steuerlicher Sachverhalte“ geht, wie z. B. bei der Überlegung von Unternehmensgründungen in Form von juristischen Personen (GmbH, etc.). Dies schon deshalb, weil das Steuerrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in der Steuergesetzgebung zwar zivilrechtliche Begriffe verwendet, jedoch nicht an das Zivilrecht gebunden ist (Stichwort: Autonomie des Steuerrechts). Von daher kann es angezeigt sein, steuerrechtliche Tatbestände auf ihre Rechtsfolgen prüfen zu lassen. Die Komplexität von allgemeinem und besonderem Steuerrecht erfordert deren Beachtung nicht nur im heutigen Alltag, sondern insbesondere bei sämtlichen „geschäftlichen/wirtschaftlichen Vorgängen“. Mehr und mehr sind fiskalische Elemente in unserem heutigen Staatswesen zu berücksichtigen; dem Steuerrecht ist somit ein hoher Stellenwert zuzuordnen.