Gefälschte Markenware als Urlaubsmitbringsel - Darf ich das?

23.05.2016

Luis Vuitton Handtaschen, Rolex Uhren, T-Shirts von Dolce & Gabbana und vieles mehr gibt es in Urlaubsländern als gefälschte Markenware zu günstigen Preisen. Was vielen Urlaubern nicht bekannt ist:  In kleinen Mengen ist die Einfuhr von Plagiaten für den privaten Gebrauch sogar erlaubt.

Das Einführen größerer Mengen Plagiate nach Deutschland ist allerdings illegal und kann hohe Geldstrafen und Klagen der Markenrechtsinhaber nach sich ziehen. Wird ein Tourist mit größeren Mengen erwischt, geht der Zoll davon aus, dass er die Mitbringsel weiterverkaufen will und somit gewerblich handelt. Ganz wichtig ist es daher, sich an die strengen Wertgrenzen für die Einfuhr von Waren zu halten. Bei Flugreisen liegen diese bei einem Gesamtwert von 430 EUR pro Person. Kinder unter 15 Jahren dürfen Plagiate bis zu 175 EUR einführen. Bei der Berechnung zählt nicht der Originalpreis, sondern der tatsächlich gezahlte Preis am Urlaubsort. Diesen muss der Urlauber nachweisen, sonst schätzt der Zoll den Wert. Auch unter den Wertgrenzen kann ein gewerbliches Handeln angenommen werden, wenn man z.B. 40 gefälschte Chanel - Brillen oder 6 Handtaschen einführt. Solche Mengen sprechen gegen einen Privatgebrauch.

Trotz der vielen verlockenden Angebote sollte man nicht vergessen, dass die Unternehmen hohe Investitionen in die Pflege ihrer Marken leisten und ihnen durch die gefälschte Ware ein hoher Schaden entsteht. Auch kann der Kauf der Waren im jeweiligen Urlaubsland strafbar sein. Vor allem aber ist zu bedenken, dass die Inhaltsstoffe von gefälschten Produkten nicht kontrolliert werden und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten können.