Mietrecht

Sowohl für Vermieter als auch Mieter sind die Gestaltung und der Abschluss des Mietvertrages wesentliche Grundlage für ein Mietverhältnis. Dies gilt im Gewerbemietrecht wie auch im privaten Mietrecht.

Bei der Vermietung von Gewerberaum, von Wohnraum, aber auch bei der Miete von Maschinen bedürfen Gewerbetreibende, Freiberufler oder private Mieter der anwaltlichen Unterstützung. Unsere Kanzlei begleitet Sie hier in Form von Beratung, Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen.

Auch sind wir gerne erster Ansprechpartner bei Streitigkeiten jeglicher Art aus Mietverhältnissen, seien es Vertragsverletzungen, Hilfe bei hartnäckigen Mietschuldnern oder Fragen der Schönheitsreparaturen. Mögliche Folgen, die daraus resultieren, werden ebenfalls von uns juristisch begleitet, so beraten und vertreten wir Sie bei Kündigungen des Mietverhältnisses oder Widerspruch gegen eine Kündigung- ob fristlose oder ordentliche Kündigung oder Kündigung wegen Eigenbedarfs. Auch das leidige Thema Nebenkostenabrechnung wird hier für Sie bearbeitet.

Wir überprüfen Mieterhöhungen oder führen diese für Sie durch unter Beachtung der entsprechenden Fristen und beraten Sie, ob eine Zustimmung zur Mieterhöhung zu erfolgen hat.

Auch Mietminderungen am Mietobjekt, seien sie verursacht durch Feuchtigkeit, Schimmel, Wasserschaden, Lärm oder andere Mängel, bearbeiten wir.

Wir helfen Ihnen prozessuale Auseinandersetzungen zu vermeiden, ebenso wie wir Ihre Interessen, falls erforderlich, gerichtlich durchsetzen.