Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie möchten wir auf folgendes hinweisen:

 

Zutritt zu unseren Kanzleiräumen in Eltville am Rhein kann derzeit nur zu vorab vereinbarten Beurkundungen oder Besprechungsterminen gewährt werden. Bitte nehmen Sie hierzu im Vorfeld telefonischen Kontakt unter 06123/908090 auf, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Sollten Sie Unterlagen abgeben wollen, bitten wir darum, diese in unsere Briefkästen einzuwerfen. Es befinden sich zwei Briefkästen am Eingang Platz von Montrichard sowie ein weiterer Briefkosten neben dem im Hof befindlichen Eingang.

 

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen gesundheitlichen Gefahrenlage unsere Kanzlei für Sie nicht mehr ohne weiteres zugänglich ist. Dessen ungeachtet sind wir für Sie uneingeschränkt telefonisch und/oder per E-Mail erreichbar.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Team der Kanzlei Dr. Jung Weckel Felzer

 

Das Lösen von Konflikten ist unser tägliches Geschäft

Unsere seit 1976 bestehende Sozietät ist mit 10 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, wovon 1 Rechtsanwalt zugleich Notar ist und 2 Rechtsanwältinnen zugleich Notarinnen sind, die größte Kanzlei im Rheingau. Zudem verfügen wir über eine Zweigniederlassung in Wiesbaden.

Wir beraten sowohl private Mandanten als auch eine Vielzahl von Unternehmen, von Einzelunternehmen bis zu mittelständischen Gesellschaften.

Die Betreuung privater Mandanten hat bei uns eine lange Tradition. Unser Leistungsspektrum deckt deshalb die klassischen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verkehrs- und Vertragsrecht ab. Wir wissen neben den Rechtsproblemen um die emotionale Belastung, die mit der Beeinträchtigung rechtlicher Interessen im privaten Bereich einhergeht. Wir begleiten Sie bei der Lösung Ihres Problems deshalb auch in persönlicher Hinsicht.  

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von mittelständischen Unternehmen kennen wir Ihren Beratungsbedarf. Wir denken wie Sie unternehmerisch und bieten kompetente sowie umfassende Betreuung und Vertretung. In kleinen flexiblen Teams bündeln wir unser Fachwissen jeweils abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Neben den klassischen Rechtsgebieten Arbeits- und Steuerrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht beraten wir Sie auch branchenspezifisch (z.B. IT, Werbung, Verlag, Pharma und Weingüter).

Neue Rechtsprechung zum Thema Urlaub

05.01.2023

Wie bereits erwartet, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch verjähren. Doch was bedeutet dies genau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Am gleichen Tag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zudem entschieden (Az. 9 AZR 245/19), dass bei Langzeiterkrankten der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus dem Jahr, in dem der erkrankte Arbeitnehmer noch gearbeitet hat, nicht automatisch nach 15 Monaten verfällt.