Aktueller Hinweis zur Erreichbarkeit unserer Räumlichkeiten in Eltville am Rhein

Ab dem 27.01.2025 ist die Rheingauer Straße wegen der Glasfaserverlegung für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Ein Erreichen unserer Kanzlei über diese und anschließend Leergasse ist daher in diesem Zeitraum nicht möglich. Sie erreichen uns in dieser Zeit über die Matheus-Müller-Straße. 

Das Lösen von Konflikten ist unser tägliches Geschäft

Unsere seit 1976 bestehende Sozietät ist mit 8 aktiven Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, wovon 1 Rechtsanwalt zugleich Notar ist und 2 Rechtsanwältinnen zugleich Notarinnen sind, eine der größten Kanzleien im Rheingau. Zudem verfügen wir über eine Zweigniederlassung in Wiesbaden.

Wir beraten sowohl private Mandanten als auch eine Vielzahl von Unternehmen, von Einzelunternehmen bis zu mittelständischen Gesellschaften.

Die Betreuung privater Mandanten hat bei uns eine lange Tradition. Unser Leistungsspektrum deckt deshalb die klassischen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht ab. Wir wissen neben den Rechtsproblemen um die emotionale Belastung, die mit der Beeinträchtigung rechtlicher Interessen im privaten Bereich einhergeht. Wir begleiten Sie bei der Lösung Ihres Problems deshalb auch in persönlicher Hinsicht.  

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von mittelständischen Unternehmen kennen wir Ihren Beratungsbedarf. Wir denken wie Sie unternehmerisch und bieten kompetente sowie umfassende Betreuung und Vertretung. In kleinen flexiblen Teams bündeln wir unser Fachwissen jeweils abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Neben den klassischen Rechtsgebieten beraten wir Sie auch branchenspezifisch (z.B. IT, Werbung, Verlag, Pharma und Weingüter).

Was ist während des Homeoffice erlaubt?

13.02.2025

Seit Wochen wird über einen Beitrag eines Unternehmers in den sozialen Medien kontrovers diskutiert. Dieser hatte einen Auszug des Kalenders einer Mitarbeiterin bei LinkedIn hochgeladen, aus dem hervorging, dass diese während des Homeoffice ab 09:15 bis zum Mittag einen Friseurtermin geplant hatte. Der Unternehmer echovierte sich hierüber und sah sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Homeoffice nur für die Mitarbeiter vorbehalten sein sollte, die diszipliniert wären und dies über Monate bewiesen hätten. Unter dem Beitrag sammelten sich mehr als 5.000 Kommentare, in denen der Unternehmer viel Zuspruch erhielt, aber auch großer Kritik ausgesetzt war.

Losgelöst von der Debatte, ob die Wahrnehmung eines privaten Termins nun einen Missbrauch des Vertrauens des Arbeitgebers darstellt oder ob es die Möglichkeiten der heutigen Zeit erlauben, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und dies den Arbeitnehmern zugestanden werden sollte, sollen hier die wesentlichen arbeitsrechtliche Erwägungen beleuchtet werden.