Das Lösen von Konflikten ist unser tägliches Geschäft

Unsere seit 1976 bestehende Sozietät ist mit 7 aktiven Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, wovon 1 Rechtsanwalt zugleich Notar ist und 2 Rechtsanwältinnen zugleich Notarinnen sind, eine der größten Kanzleien im Rheingau. Zudem verfügen wir über eine Zweigniederlassung in Wiesbaden.

Wir beraten sowohl private Mandanten als auch eine Vielzahl von Unternehmen, von Einzelunternehmen bis zu mittelständischen Gesellschaften.

Die Betreuung privater Mandanten hat bei uns eine lange Tradition. Unser Leistungsspektrum deckt deshalb die klassischen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht ab. Wir wissen neben den Rechtsproblemen um die emotionale Belastung, die mit der Beeinträchtigung rechtlicher Interessen im privaten Bereich einhergeht. Wir begleiten Sie bei der Lösung Ihres Problems deshalb auch in persönlicher Hinsicht.  

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von mittelständischen Unternehmen kennen wir Ihren Beratungsbedarf. Wir denken wie Sie unternehmerisch und bieten kompetente sowie umfassende Betreuung und Vertretung. In kleinen flexiblen Teams bündeln wir unser Fachwissen jeweils abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Neben den klassischen Rechtsgebieten beraten wir Sie auch branchenspezifisch (z.B. IT, Werbung, Verlag, Pharma und Weingüter).

Das Ende der Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben

14.05.26

Schon lange wird von einer Zustellung von Kündigungen und anderen empfangsbedürftigen Willenserklärungen per Einschreiben mit Rückschein abgeraten; zu groß ist hierbei das Risiko, dass der Empfänger nicht anzutreffen ist, die Annahme verweigert oder das betreffende Schreiben bei der Post nicht abgeholt wird. Sofern eine Zustellung durch persönliche Übergabe oder durch einen Mitarbeiter als Zustellungsbote nicht möglich war, galt daher das Einwurf-Einschreiben als relativ sichere Lösung. Doch nach dem neusten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) wurde auch dem nun ein Riegel vorgeschoben.