26.04.2023
Lange Zeit war die Lage bei einer Scheidung der Ehe oder der Trennung von nichtverheirateten Eltern minderjähriger Kinder klar: sofern die Mutter nicht völlig ungeeignet zur Kindererziehung erschien, wurden ihr die Kinder bei einer Scheidung oder im Falle der Trennung zugesprochen und lebten fortan im mütterlichen Haushalt. Dem Vater wurde lediglich ein Umgangsrecht eingeräumt, einen tatsächlichen Anteil an der Erziehung und dem Aufwachsen der Kinder hatte er aber meist nur noch in sehr eingeschränktem Umfang. Unproblematisch war in diesem Fall die Frage des zu zahlenden Kindesunterhalts. Da die Mutter ihrer Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung nachkam, war der Vater zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet. Hierbei orientierte sich der zu zahlende Kindesunterhalt an der Düsseldorfer Tabelle, die den Kindesunterhalt anhand der Einkünfte des Vaters und des Lebensalters des Kindes schematisch festlegte.
05.01.2023
Wie bereits erwartet, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch verjähren. Doch was bedeutet dies genau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Am gleichen Tag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zudem entschieden (Az. 9 AZR 245/19), dass bei Langzeiterkrankten der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus dem Jahr, in dem der erkrankte Arbeitnehmer noch gearbeitet hat, nicht automatisch nach 15 Monaten verfällt.
22.12.2022
Bereits mit Urteil vom 13.09.2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Doch wie genau hat dies zu erfolgen? Diese Frage wurde nun durch die am 02.12.2022 veröffentlichten Entscheidungsgründe des benannten BAG-Urteils geklärt.
Neu ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Abrufung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2023. Künftig ist der Arbeitgeber verpflichtet, die eAU eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers bei dessen Krankenkasse abzurufen. Doch was bedeutet dies genau?
24.11.2022
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 das damals geltende Erbschaftsteuerge-setz deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die Bewertung von Immobilien bei Erbschaf-ten und Schenkungen nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entsprach, also eine günstigere Besteuerung als z. B. Geldvermögen Inhalt des Gesetzes war. Es hat dabei dem Gesetzge-ber vorgegeben, dies zu ändern, was nunmehr durch das Jahressteuergesetz 2023 erfolgen soll. Nach bisheriger Kenntnis könnte dies dazu führen, dass die Immobilienbewertung um ca. 20 – 30% als Bemessungsgrundlage für eine eventuell zu erhebende Steuer höher ausfällt als bisher. Damit könnte weiter einhergehen, dass die vorhandenen Freibeträge bei nahen Angehörigen überschritten werden und dann eine Besteuerung überhaupt und auch noch höher als bisher anfällt.
15.09.2022
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Ehen zwischen Menschen mit unterschiedlicher Nationalität geschlossen werden, stellt sich die Frage, welches Recht auf diese Ehen anwendbar ist. Dies wird spätestens dann entscheidend, wenn es zu einer Trennung und Scheidung der Ehegatten kommt. Oft leben bi- oder multinationale Paare auch in Deutschland, es stellt sich dann die Frage, ob die Ehe überhaupt hier geschieden werden kann und welche Rechtsordnung dabei zur Anwendung kommt. Dies betrifft beispielsweise die Frage, wie lange eine Trennungszeit sein muss, ehe die Ehe geschieden werden kann oder ob eine Zustimmung zum Scheidungsantrag notwendig ist.
04.08.2022
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber Änderungen im Nachweisgesetz beschlossen, die nunmehr ab dem 01.08.2022 gelten.
Hierbei gilt zu beachten, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen schriftlichen abgefassten Arbeitsvertrag hat, den beide Parteien unterschreiben. Vielmehr war und ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen einseitig schriftlich festhält und sie dem Arbeitnehmer unterschrieben zur Verfügung stellt.
01.08.2022
Vielen Verbrauchern ist zwischenzeitlich bekannt geworden, dass es mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 24.06.2021 neue Regelungen für die Laufzeit sowie die Kündigungsmöglichkeiten von Dauerschuldverhältnissen gibt. Doch welche Vertragstypen sind hiervon umfasst und welche neuen Regelungen gelten für diese Verträge?
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 24.06.2021 sieht insbesondere drei nicht unbedingt im Zusammenhang stehende Neuregelungen vor: 1. Änderungen bezüglich stillschweigender Vertragsverlängerungen (Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen), 2. die Online-Kündbarkeit per Kündigungsbutton und 3. das Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in AGB. Da für die meisten Verbraucher insbesondere die Punkte 1. und 2. relevant ist, soll sich hier mit diesen beiden Neuregelungen auseinandergesetzt werden.
13.06.2022
Was schon lange höchstrichterliche Rechtsprechung ist, wurde erneut vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 04.05.2022 (Az. 5 AZR 359/21) bestätigt: Der Arbeitnehmer muss auch weiterhin bei einer Klage auf Zahlung von Überstunden diese nachweisen. Hieran ändert auch vorerst das sog. „Stechuhren-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az. C-55/18) nichts, das den Arbeitgeber zur genauen Messung der täglichen Arbeitszeit verpflichtet. Auch wenn der Arbeitgeber sich bei genauer Erfassung der getätigten Arbeitszeit Kenntnis über die Überstunden verschaffen könnte, geht eine nicht ausreichend durchgeführte Zeiterfassung bei der Geltendmachung von Überstunden nicht zu seinen Lasten.
Doch wann sind Überstunden zu entlohnen? Was und wie muss der Arbeitnehmer bei einer Klage auf Zahlung von Überstunden nachweisen und worauf sollte er bei der Leistung von Überstunden achten?
07.12.2021
Immer wieder stellt sich die Frage, wie eigentlich die in einem Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche der Mietwohnung beurteilt wird. Grundsätzliche Bedeutung kommt der Wohnfläche in der Vereinbarung der Beschaffenheit der Wohnung, bei Mieterhöhungen und bei der Verteilung der Betriebskosten zu. Probleme ergeben sich hier insbesondere, wenn der Mietvertrag eine Wohnfläche ausweist, die tatsächlich gar nicht vorhanden ist, also z.B. eine größere Mietfläche, als tatsächlich vorhanden ist, festgelegt worden ist. Hierdurch entstehen dann u.U. Kosten, die so nicht gerechtfertigt sind.
12.10.2021
Wie vielleicht bekannt, hat der Gesetzgeber die Übertragung von selbst zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen oder Häusern steuerlich privilegiert, wenn diese nach der Schenkung oder Erbschaft vom Ehegatten weiter zu Wohnzwecken genutzt werden. Der jeweilige Erwerb ist sodann steuerbefreit und Steuerfreibeträge werden hierbei nicht verbraucht.
Bedeutung gewinnt ein solcher Vorgang jedoch, wenn es sich hierbei um eine Erbschaft handelt. Die Steuerbefreiung bleibt nämlich nur dann wirksam, wenn die weitere Selbstnutzung auch über einen Zeitraum von 10 Jahren vom Empfänger aufrecht erhalten bleibt. Schädlich ist demnach jedweder Eigentumswechsel innerhalb dieses 10-Jahres-Zeitraumes, sei es durch Verkauf oder (Weiter-)Übertragung auf z. B. die nächste Generation. Die Steuerbefreiung entfällt dann rückwirkend und kann somit unter Umständen zu nicht unerheblichen Steuerfolgen führen. Dies gilt auch, wenn der jeweilig Begünstigte die Selbstnutzung aufgibt, also einen anderen Wohnraum bezieht (so z.B. eine kleinere Wohnung mit Aufzug) und die Wohnung oder das Haus vermietet.
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