Übergabeverträge: Wohnungsrecht oder Nießbrauch?
04.06.20
Zur Ausnutzung der alle 10 Jahre zustehenden Freibeträge kommt es häufig zwischen Eltern und Kindern zur Übertragung von Grundstücken. Diese in vorweggenommener Erbfolge abgeschlossenen Übergabeverträge, sollen oft auch die Nutzung der Eltern als Veräußerer sichern, weshalb ein Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht gewünscht wird.
Was ist hier zu beachten und wie unterscheiden sich die beiden Belastungen eines Grundstückes/Wohnungseigentums voneinander?