Verfall von Urlaubsansprüchen – aktuelle Rechtsprechung vom EuGH

25.02.2019

Vor rund einem Jahr haben wir uns an dieser Stelle mit dem Verfall von Urlaubsansprüchen beschäftigt und dabei unter anderem auch die Frage aufgeworfen, was in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer versäumt, im Urlaubsjahr einen Urlaubsantrag zu stellen oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet ohne einen entsprechenden Antrag zu stellen, mit dem Urlaubsanspruch passiert. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH um eine Entscheidung ersucht, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, Urlaub zu gewähren und gegebenenfalls einseitig festzulegen, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag stellt.

Zugewinngemeinschaft-Gütertrennung?? Gesetzlicher Güterstand und Regelungsmöglichkeiten I

31.01.2019

Als gesetzlicher Güterstand bei Verheirateten ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft geregelt. Hierbei verbleiben die Vermögen, genauer genommen, der Vermögenszuwachs der Eheleute grundsätzlich getrennt. Erst bei Beendigung des Güterstands wird der unterschiedliche Vermögenszuwachs der Eheleute seit Bestehen der Ehe ausgeglichen. Beendet wird der Güterstand durch Vereinbarung, Scheidung oder Tod. Bei Beendigung durch Tod einer der Ehepartner findet ein pauschaler Ausgleich durch Erhöhung der Erbquote um ¼ statt. Im Falle der Scheidung ist die Hälfte des „Mehrgewinns“ eines Ehepartners auszugleichen. Dies wird häufig, gerade bei Selbständigen, Unternehmern oder Alleinverdienern, als ungerecht bewertet, weil es zu erheblichen Ausgleichsansprüchen führen kann.

Grenzenloses Einkaufen im Internet- Die europäische GEO-Blocking Verord-nung tritt in Kraft

27.12.2018

Rechtzeitig zur Weihnachtszeit ist seit 03. Dez 2018 die Europäische GEO- Blocking Verordnung in Kraft getreten. Diese soll den Verbrauchern in Europa das grenzüberschreitende Onlineshopping leichter machen und ungerechtfertigtes GEO-Blocking unterbinden. Beim sogenannten GEO-Blocking beschränkt oder sperrt ein Anbieter den Zugang zu seinem Onlineangebot für Kunden aus anderen Staaten. In der Regel werden hierzu alle Zugriffsanfragen von Kunden mit IP-Adressen einer bestimmten Länderkennung gesperrt oder gleich auf den nationalen Onlineshop des Anbieters weitergeleitet. Oft werden dort dieselben Waren zu höheren Preisen angeboten, als auf der Hauptwebseite. Nach einer Untersuchung der europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 kommen auf 63 % aller europäischen Webseiten im E-Commerce Bereich GEO-Blocking Instrumente zum Einsatz.

Ist das „Rauchen“ einer E-Zigarette am Arbeitsplatz erlaubt?

25.10.2018

Wer kann sich nicht daran erinnern? Zeiten, in denen Rauchen an uneingeschränkt allen Orten; also auch in Restaurants, Flugzeugen etc. und am Arbeitsplatz erlaubt gewesen ist. So selbstverständlich diese ungeschriebene Regel galt, so selbstverständlich hat sich heute aufgrund eines gesellschaftlichen Umdenkens sowie mit Hilfe gesetzlicher Regelungen der Nichtraucherschutz durchgesetzt – auch am Arbeitsplatz.

Ein Blick ins Steuerrecht

30.08.2018

Statt Kindergeld außergewöhnliche Belastungen

Befindet sich das volljährige Kind noch im (Erst-)Studium oder in einer Berufsausbildung und ist über 25 Jahre alt besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Dann kann der gegenüber dem Kind geleistete Unterhalt als außergewöhnliche Belastung steuerlich zum Abzug gebracht werden, falls das Kind selbst kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt (bis zu € 15.500,--). Abzugsfähig waren bis Ende 2017 € 8.820,-- und sind ab 2018 bis zu € 9.000,--. Eigene Einkünfte des Kindes sind abzurechnen, soweit sie € 624,-- imJahr übersteigen.

Steuern sparen im Studium

Studienkosten, auch in Form von Unterkunftskosten, die Eltern für ihr Kind leisten, sind bei einem Erststudium steuerlich nicht abzugsfähig. Es kann jedoch steuerlich vorteilhaft sein,

Mein Geld – Dein Geld – Unser Geld? Auseinandersetzung des Vermögens bei Ehescheidung

26.04.2018

Wenn sich Eheleute nach einer möglicherweise langjährigen Ehe trennen, stellt sich für sie meist vordringlich die Frage, wie mit den Vermögenswerten, die während der Ehe angespart wurden, umgegangen wird. Oftmals herrscht die Vorstellung, es werde einfach alles halbiert. Das ist aber keineswegs richtig. Denn die Beträge, die zum Ende der Ehe vorhanden sind, beruhen ja unter Umständen nicht nur auf Arbeitseinkommen: Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass möglicherweise einer der Ehegatten vor der Ehe bereits Vermögen angespart, eine Lebensversicherung abgeschlossen oder ein Haus besessen hat? Wie verhält es sich mit einer Erbschaft, die einer der Ehegatten während der Ehe gemacht hat? Es muss daher eine differenzierte Berechnung erfolgen, um zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen.

Verfallen Urlaubsansprüche wirklich am 31.03. des Folgejahres?

19.02.2018

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Wird der Urlaub nicht genommen, verfällt er, es sei denn es liegt eine der im BurlG geregelten Ausnahmen vor. Danach ist der Urlaub nämlich bis zum 31.03. eines Folgejahres zu übertragen, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Inanspruchnahme des Urlaubs bis zum 31.12. unmöglich gemacht haben.

Dringende persönliche Gründe sind z.B. Arbeitsunfähigkeit sowie die Pflege oder Erkrankung eines Angehörigen. Dringende betriebliche Gründe sind z.B. erhebliche personelle Engpässe aufgrund von Krankheit anderer Arbeitnehmer und/oder termin- oder saisongebundenen Aufträgen. Ist einer dieser Gründe gegeben, wird der Urlaub in das Folgejahr übertragen, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Allerdings muss der Arbeitnehmer das Vorliegen der Gründe beweisen.

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen getroffen, die über den gesetzlichen Wortlaut und die dort geregelten Ausnahmetatbestände hinausreichen. Federführend sind hier die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dessen Rechtsprechung auch in Deutschland zu beachten ist.

Rechtsprechungsänderung zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

25.01.2018

Nach § 477 (bis zum 31.12.2017 § 476) BGB gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Vermutung,
dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang
(Übergabe der Kaufsache an den Verbraucher) zeigt, schon bei Gefahrenübergang
vorhanden war. Diese für den Verbraucherschutz besonders wichtige Bestimmung
hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass die
Vermutung nur in zeitlicher Hinsicht wirkt, dem Käufer/Verbraucher also nur
dann zugute kommt, wenn er nachweist, dass ein Defekt, der innerhalb der
Sechsmonatsfrist zutrage getreten ist, einen Mangel (oder Folge eines Mangels)
darstellt und nicht etwa auf eine unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch
den Käufer oder Dritte zurückzuführen ist. Diese Rechtsprechung hat der
Bundesgerichtshof aufgegeben.

Kaffee und Schokolade – Eine Markenrechtliche Betrachtung

15.12.2017

Fast jeder weiß, dass Nestlé und Ritter Sport als Markennamen geschützt sind. Die Namen lösen beim Verbraucher Vorstellungen über die Qualität und Werthaltigkeit der von diesen Unternehmen angebotenen Produkte aus. Gleichzeitig hilft der Name, diese Produkte von solchen anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Funktionen zur Wertvermittlung und Unterscheidung können aber auch ganz andere Markenformen erfüllen. So gibt es neben Wort- und Bildmarken auch Farbmarken (Lila von Milka), Hörmarken (z.B. Melodie der Telekom), Tast- und Fühlmarken (z.B. Schriftzug von Unterberg in Blindenschrift) und sogar Geruchsmarken (Geruch von frischem Gras auf einem Tennisball).

Vorsicht Fallen!

25.10.2017

1. Das gemeinsame Paar-Konto

Grundsätzlich stellt die Übertragung von Geld durch Einen auf solch ein Konto zu 50% eine Schenkung an den Partner dar; dies gilt auch für Ehepaare mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung. Folge: Es kann Schenkungsteuer anfallen. Denn alle Zahlungen können als Schenkung gelten: das Gehalt, die Provision am Jahresende, eine Abfindung, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder etwa eine überwiesene Erbschaft. Die Freibeträge helfen und gelten für 10 Jahre; bei Ehepaaren kann jedoch auch der hohe Freibetrag von € 500.000,-- überschritten werden und bei Unverheirateten ist dieser lediglich € 20.000,--.

Steuerfolgenlos ist lediglich das gemeinsame Haushaltskonto, mit dem ausschließlich die gemeinschaftliche Lebensführung bedient wird. Für All davon Abweichendem gilt das zuvor Ausgeführte.

2. Zuzahlungen beim Dienst-PKW

Mit Urteil vom 30.11.2016 hat der BFH bei den Steuerpflichtigen, die die Pauschale 1-Prozent-Methode anwenden, anders als bisher entschieden, dass einzelne, vom Arbeitnehmer übernommene Kosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil nun mindern, wobei dieser geldwerte Vorteil jedoch nicht negativ werden darf; also kann ein überschießender Betrag der Zuzahlung nicht als Werbungskostenabzug genutzt werden. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie nunmehr noch entsprechende Kosten (neben Kosten für Benzin z. B. auch Wartungs- und Reparaturkosten) noch beim Finanzamt im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung nachreichen können. Achtung: Dies gilt nicht bei dem „Modell einer vereinbarten Gehaltsumwandlung“.

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